Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG) bringt der Gesetzgeber zum 01.01.2024 Änderungen und Ergänzungen am Personengesellschaftsrecht, insbesondere im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Für Sparkassen ergeben sich aus der Reform weitreichende Prüfungen und die Identifikation notwendiger Handlungsbedarfe im Bereich ihrer gesellschaftsrechtlichen und -vertraglichen Strukturen und Prozesse.