Auch für WpHG Compliance-Beauftragte gilt, dass sie nach § 87 Absatz 5 WpHG bzw. § 3 der MaAnzV regelmäßig ihre Sachkunde auf den neusten Stand zu bringen haben. Als erfahrener Compliance-Beauftragter können Sie in diesem Seminar Ihr vorhandenes Wissen auffrischen und weiter vertiefen.
Ihr Nutzen
Sie ergänzen Ihre vorhandenen Kenntnisse und profitieren von dem Erfahrungshorizont der sachkundigen Dozenten.
Sie haben die Gelegenheit, sich mit anderen Compliance-Beauftragten aus der rheinland-pfälzischen Sparkassenlandschaft auszutauschen und somit Ihr Netzwerk zu vertiefen.
Sie erfüllen mit dem Besuch des Seminars Ihre Verpflichtung gemäß § 3 MaAnzV, Ihre Sachkunde zu wahren und regelmäßig auf den neusten Stand zu bringen.