Die private Unfallversicherung definiert den Versicherungsfall als ein plötzlich von außen auf einen Körper einwirkendes Ereignis, das eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat.
- Wann ist der Versicherungsfall eingetreten?
- Wann liegt der Fall vor, dass das Ereignis von außen eingetreten ist?
- Wann liegt eine nicht gedeckte Eigenbewegung vor?
- Welche Deckungserweiterungen sind üblich?
- Warum ist die ärztliche Feststellung der Invalidität so wichtig?
- Welche wesentlichen Deckungsausschlüsse sind wichtig?
All diese Fragen und Aspekte werden in dem Web-Seminar beantwortet, um damit die Konturen der Unfall- und Haftpflichtversicherung noch deutlicher werden zu lassen.
Im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung geht es nicht nur um die Zahlung berechtigter Ansprüche, sondern auch um die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion.
Es wird zudem auf Deckungslücken aufmerksam gemacht, vor dem der Versicherungsnehmer/Interessent im Vermittlungsgespräch im Rahmen der ganzheitlich angestrebten Beratung gewarnt werden sollte.
Die so herbeigeführten und erarbeiteten Abgrenzungen bieten dann in einem zweiten Schritt die Möglichkeit, vertriebliche Argumente in der Gruppe erarbeiten zu lassen.