Die im Dezember 2021 konsultierte „Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung“, mit der u. a. die Anzeigepflichten zu wesentlichen Auslagerungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 19 KWG spezifiziert werden, wurde am 28.11.2022 im Bundesgesetzblatt in der finalen Fassung veröffentlicht. Die Änderung der Anzeigeverordnung wirft eine Reihe von Umsetzungsfragen auf, um die es in diesem Erfahrungsaustausch geht. Am 31.01.2023 wurde die Version 1.1 der FAQ zur Verfügung gestellt, deshalb haben wir diesen Termin kurzfristig geplant.