Webinar "Fachkundeschulungen nach § 15 Abs. 2 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz)"

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Produkt-Nr.
U00-0015
Produkttitel:
Fachkundeschulungen nach § 15 Abs. 2 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz)
Veranstaltungstyp:
Webinar
Dauer:
4 Stunden
Teilnehmer max.:
15
Kurz zusammengefasst

Gem. § 15 Abs. 2 HinSchG müssen die Beschäftigungsgeber dafür Sorge tragen, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Dies kann durch geeignete Schulungen sichergestellt werden. Dieses Seminar dient dem Erwerb der notwendigen Fachkunde und der Diskussion praktischer Erfahrungen. 

Ihr Nutzen
  • Sie kennen alle Rechte und Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, die für die Fachkunde nötig sind. 
  • Sie erwerben die notwendige Fachkunde.
Zielgruppe

Mindestens 2 Mitarbeitende der Meldestelle, die die notwendige Fachkunde erwerben sollen.

Inhalt
  • Prüfung nach Meldeeingang, ob ein meldefähiger Verstoß vorliegt (zumindest erste Einschätzung)
  • Das Meldeverfahren (u.a. Eingangsbestätigung, Kommunikation mit dem Hinweisgeber, Ergreifung von Folgemaßnahmen, Rückmeldung an den Hinweisgeber, Abschluss des Verfahrens)
  • Aufbewahrungs- und Löschpflichten
  • Vermeidung von Interessenkonflikten, Wahrung der Unabhängigkeit
  • Die Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Anonymität beim Umgang mit
    Meldungen
Hinweise

Die Sparkassen müssen das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen. Dazu ist in jeder Sparkasse für mind. 2 Personen die Fachkunde nachzuweisen.

Nach dem Webinar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Auskünfte
Akademie: Organisation

Antje Förster

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-371
antje.foerster@sv-rlp.de

Akademie: Konzeption

Hildegard Hassemer

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-379
hildegard.hassemer@sv-rlp.de

Verband: Inhalt

Thomas Heider

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-288
thomas.heider@sv-rlp.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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