Gem. § 15 Abs. 2 HinSchG müssen die Beschäftigungsgeber dafür Sorge tragen, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Dies kann durch geeignete Schulungen sichergestellt werden. Dieses Seminar dient dem Erwerb der notwendigen Fachkunde.