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Webinar "Fachkundeschulungen nach § 15 Abs. 2 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz)"

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Produkt-Nr.:

U00-0015

Veranstaltungstyp:Webinar
Dauer:4 Stunden
Teilnehmer max.: 15

Kurz zusammengefasst

Gem. § 15 Abs. 2 HinSchG müssen die Beschäftigungsgeber dafür Sorge tragen, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Dies kann durch geeignete Schulungen sichergestellt werden. Dieses Seminar dient dem Erwerb der notwendigen Fachkunde. 

Ihr Nutzen

  • Sie kennen alle Rechte und Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, die für die Fachkunde nötig sind. 
  • Sie erwerben die notwendige Fachkunde.

Inhalt

  • Prüfung nach Meldeeingang, ob ein meldefähiger Verstoß vorliegt (zumindest erste Einschätzung)
  • Das Meldeverfahren (u.a. Eingangsbestätigung, Kommunikation mit dem Hinweisgeber, Ergreifung von Folgemaßnahmen, Rückmeldung an den Hinweisgeber, Abschluss des Verfahrens)
  • Aufbewahrungs- und Löschpflichten
  • Vermeidung von Interessenkonflikten, Wahrung der Unabhängigkeit
  • Die Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Anonymität beim Umgang mit
    Meldungen

Hinweise

Die Sparkassen müssen das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen. Dazu ist in jeder Sparkasse für mind. 2 Personen die Fachkunde nachzuweisen.

Nach dem Webinar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Zielgruppe

Mindestens 2 Mitarbeitende der Meldestelle, die die notwendige Fachkunde erwerben sollen.

Auskünfte

Seminarorganisation - Antje Förster
06131 145-371 antje.foerster@sv-rlp.de
Ansprechpartner Akademie: Konzeption - Hildegard Hassemer
06131 145-379 hildegard.hassemer@sv-rlp.de
Ansprechpartner Verband: Fachthema - Thomas Heider
06131 145-288 thomas.heider@sv-rlp.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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