Die Fachtagung WpHG Compliance dient nach § 87 Absatz 5 WpHG bzw. § 3 der MaAnzV der Weiterbildung von Compliancebeauftragten bzw. deren Stellvertretern. Sie bietet neben der Besprechung aktueller aufsichtsrechtlicher Themen einen Plattform zum Erfahrungsaustausch und für die Vernetzung von Personen, die eng mit dem Thema betraut sind. Also auch Mitarbeiter:innen der internen Revision oder Mitarbeiter:innen in der Wertpapierabteilung.