Veranstaltung "Fachtagung Kartengeschäft"
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Strukturelle Veränderungen setzen die Marktposition und die Erträge im Kartengeschäft der Sparkassen-Finanzgruppe erheblich unter Druck. Die Herausforderungen bestehen unter anderem darin, die sich verändernden Kundenbedürfnisse mit geeigneten Angeboten zu bedienen, dem wachsenden Wettbewerb zu begegnen und die Entwicklungen der Betrugs- und Schadensfälle im Blick zu behalten.
Akademie: Organisation
Akademie: Konzeption
Verband: Inhalt
Stephanie Köhr-Ferhat
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz06131 145-318
stephanie.koehr-ferhat@sv-rlp.de
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
- Q07-00101 Tag
Fachtagung Compliance
Die am 24.06.2026 stattfindende Fachtagung WpHG Compliance dient nach § 87 Absatz 5 WpHG bzw. § 18 der WpDVerOV der Weiterbildung von Compliancebeauftragten bzw. deren Stellvertretern. Sie bietet neben der Besprechung aktueller aufsichtsrechtlicher Themen einen Plattform zum Erfahrungsaustausch und für die Vernetzung von Personen, die eng mit dem Thema betraut sind. Also auch Mitarbeiter:innen der internen Revision oder Mitarbeiter:innen der Wertpapierabteilung.
- Q01-00232 Tage
Operative Informationssicherheit für die 1st-Line
Für Mitarbeitende bzw. Verantwortliche der Fachbereiche, die für die Gestaltung der IS-relevanten IT-Prozesse und die Umsetzung der der 1st lod zugeordneten IS-Anforderungen zuständig sind, bieten wir diese Veranstaltung an. Dies betrifft hauptsächlich die Bereiche IT, Betriebsorganisation und Gebäudemanagement (Haustechnik), aber auch Informationssicherheitsbeauftragte, die selbst die internen Bereiche bzgl. ihrer Verantwortung schulen und informieren möchten.
- B07-00041 Tag
Update Immobiliar-Versteigerungsrecht
Auch die Verwertung von Immobiliarsicherheiten ist einer ständigen Weiterentwicklung der Gesetzeslage sowie Rechtsprechung unterworfen. Die Verwertung der Immobiliarsicherheit kann durch Verkauf durch den Insolvenzverwalter, Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung erfolgen.
- Q04-00182 Tage
Allzuständigkeit der Personalvertretungen in Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Konflikte bei den Sparkassen
Nach dem Wortlaut des LPersVG bestimmt der Personalrat bei den Sparkassen in allen personellen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit. Diese Bestimmung wird als Allzuständigkeit der Personalvertretung in Rheinland-Pfalz bezeichnet. Inzwischen wurde dem LPersVG durch das Bundesverwaltungsgericht Grenzen der Allzuständigkeit gesetzt, die den Personalvertretungen nicht hinreichend bekannt sind. In dem Seminar werden die Möglichkeiten, als auch die Grenzen in der praktischen Anwendung anhand von Beispielen erklärt.