Die Veränderungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und im Kundenverhalten stellen immer höhere Anforderungen an die Sachkunde der Mitarbeiter:innen. Ihnen als Personaler kommt hier neben dem Vertriebsbeauftragten nach WpHGMaAnzV eine besondere Bedeutung zu. So ist es doch, von dem Vertriebsbeauftragten/der direkten Führungskraft einmal abgesehen, originär Ihre Aufgabe die Sachkunde eines Mitarbeiters aufzubauen bzw. deren Aktualität, insbesondere vor dem Hintergrund aufsichtsrechtlicher Pflichten, zu gewährleisten.