Die Vorschriften der Capital Requirements Regulation (CRR) und des KWGs für Groß- und Millionenkredite sind äußerst komplex. Danach haben Sparkassen der Bundesbank vierteljährlich diese Kredite anzuzeigen. In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den gesetzlichen Grundlagen sowie Anzeige- und Meldevorschriften.
Ihr Nutzen
Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Groß-und Millionenkreditmeldungen auf Basis der aktuellen regulatorischen Vorgaben.
Sie kennen die Fehlerquellen und Prüfungsansätze aus Revisionssicht.
Inhalt
Zielsetzung und Rechtsgrundlagen der Groß-und Millionenkreditmeldungen
Überblick über die Stamm-und Betragsdatenformulare der Groß-und Millionenkredite sowie deren Zusammenwirken
Kreditbegriff für Groß-und Millionenkredite
Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für Bilanzaktiva, traditionell außerbilanzielle Geschäfte und Derivate
Behandlung von Gemeinschaftskrediten und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR-Gesellschaften)
Grundzüge der Bildung von Gruppen verbundener Kunden für Large Exposurenach Art. 4 Abs. 39 CRRII und den CEBS Guidelines sowie Bildung von Kreditnehmereinheiten für Millionenkredite nach §19 Abs. 2 KWGinkl. diverser Beispiele: Paritätische Beteiligung; 50 % Beteiligung, Abbildung von Kommunalkonzernen, OHG und KG
Spezielle Vorschriften für Millionenkredite
Spezielle Vorschriften für Large Exposure
Behandlung von Investmentanteilen
Anrechnungserleichterungen auf die Großkreditobergrenze
Behandlung von erhaltenen Sicherheiten „Substitutionsprinzip"
Fehlerquellen
Prüfansätze aus Revisionssicht
Ausblick auf geplante Gesetzesänderungen
Anhand diverser Beispiele werden die Inhalte und das Ausfüllen der Meldeformulare verdeutlicht
Voraussetzungen
Kenntnisse über die Grundlagen des Bankgeschäftes sind wünschenswert.
Hinweise
Die Meldewesensoftware BAIS ist nicht Bestandteil des Seminars, bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Zielgruppe
Controlling
Interne Revision
Meldewesen
Rechnungswesen
Unternehmenssteuerung
Nachwuchskräfte im Bereich Kreditsekretariat bzw. Meldewesen, die künftig für die Bearbeitung der Meldungen verantwortlich sind und sowie Fach- und Führungskräfte der Kreditrevision ohne bzw. mit geringen Kenntnissen