Die Bedingungen sowie das Marktumfeld gewerblicher Immobilieninvestitionsvorhaben ist aktuell deutlich komplexer geworden. Es gilt, die regulatorischen Änderungen in den EBA Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, den MaRisk und die CRR II zu beachten. Diese beinhalten wesentliche Änderungen für das Immobiliengeschäft und erfordern neue Vorgehensweisen im Immobilienkreditgeschäft.
Für die Sparkassen ist es nun aufgrund des veränderten Umfelds und der neuen Rahmenbedingungen enorm wichtig, laufende Projekte und Investitionsvorhaben sehr eng und professionell zu begleiten, damit bei etwaigen Fehlentwicklungen frühzeitig mit geeigneten, rechtssicheren Maßnahmen gegengesteuert werden kann, um laufende Vorhaben mit vertretbaren Risiken dennoch erfolgreich abzuschließen und in der Folge keinen Ausfall zu erleiden.