Unter dem Begriff „Telearbeit“ werden Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen Mitarbeiter/Innen ihre Arbeit ganz oder teilweise außerhalb der Sparkasse verrichten. Auch wird von alternierender Telearbeit, Mobilarbeit, Homeoffice oder von mobiler Arbeit gesprochen.
Ihr Nutzen
Das Seminar gibt u.a.
einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Möglichkeiten und Grenzen der Telearbeit / Homeoffice im öffentlichen Dienst.
Persönliche, rechtliche und organisatorische/arbeitstechnische Voraussetzungen.
Inhalt
Möglichkeiten und Grenzen der Telearbeit / Homeoffice im öffentlichen Dienst
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen
Persönliche, technische und vertragliche Voraussetzungen
Arbeitsrechtlicher Status der Beschäftigten
Persönliche Qualifikationen zur Telearbeit - Probleme der Führung von Beschäftigten in Telearbeit - Grenzen des Direktions-/Weisungsrechtes (BGB, GewO) - Leistungsbewertung
Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz/Arbeitsstättenverordnung - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - Gesetzliche Unfallversicherung
Rechtliche Bestimmungen zur Arbeitszeit
Datenschutzfragen nach EU-DS-GVO und LDSG - Schutz von personenbezogenen Daten - Sicherung dienstlicher Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter
Haftung des Beschäftigten gegenüber der Sparkasse
Auswirkungen des Betriebsrisikos bei Störungen (§ 615 BGB)
Folgen und Auswirkungen des Betriebsrisikos (§ 615 BGB)
Mitwirkung und Mitbestimmung des Personalrates nach dem LPersVG, insbes. Regelungen mit Dienstvereinbarung
Rechte der behinderten Beschäftigten nach dem SBG IX
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung
Hinweise
Das Seminar ist eine Schulungsveranstaltung für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG und für Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4, Satz 3 i.V.m. Abs. 8, Satz 1 SGB IX.
Die Veranstaltung ist als Inhouse-Seminar buchbar.
Zielgruppe
Führungskräfte
Personalverantwortliche
Personalverwaltung
Personalratsmitglieder
Schwerbehindertenvertretungen
Gleichstellungsbeauftragte
Auskünfte
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
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