Veranstaltung "Rechtssichere Wahl einer Schwerbehindertenvertretung bei Sparkassen - Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter"

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Produkt-Nr.
Q04-0012
Produkttitel:
Rechtssichere Wahl einer Schwerbehindertenvertretung bei Sparkassen - Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter
Veranstaltungstyp:
Veranstaltung
Dauer:
2 Tage
Teilnehmer max.:
18
Kurz zusammengefasst

Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Wahlvorstandsmitglieder zur Wahl der Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen i.S.v. § 177 Abs. 6, Satz 1 SGB IX i.V.m.
§ 41 Abs. 1 und 2 LPersVG

Ihr Nutzen
  • In diesem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder bzw. Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf ihre Aufgaben rund um die Wahl vorbereiten.
  • Im Mittelpunkt stehen praktische Anwendungen der gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und der Wahlordnung (SchwbVWO).
  • In dem Seminar werden beide Wahlverfahren erklärt und Arbeitshilfen, wie Checklisten, Formulare und Wahlkalender zur Verfügung gestellt. 
  • Während der gesamten Wahlzeit können die Wahlvorstände im förmlichen bzw. die Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren Fragen an den Dozenten stellen.
Zielgruppe
  • Wahlvorstandsmitglieder bzw.
  • Wahlhelfer oder Wahlhelferin
Inhalt
  • Es stehen die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) bei den Sparkassen an.
  • Spätestens acht Wochen – wenn möglich früher - vor Ablauf ihrer Amtszeit – ist bei Sparkassen mit bis zu 49 schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten und einer räumlichen Präsenz bis zu 50 Kilometer bzw. eine Fahrzeit zu den Niederlassungen von weniger als eine Stunde eine Schwerbehindertenvertretung nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen.
  • Spätestens zehn Wochen – wenn möglich früher - bestellt die Schwerbehindertenvertretung bei Sparkassen ab 50 schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten und/oder einer räumlichen Präsenz mehr als 50 Kilometer bzw. eine Fahrzeit zu den Niederlassungen von einer Stunde und mehr einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in der Sparkasse Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende, der die Wahl vorbereitet und durchführt.
  • Der Wahlvorstand bereitet die Wahl vor und führt sie durch.
  • Er kann Beschäftigte als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung bestellen.
  • Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche formstrenge Vorschriften und Fristen zu beachten, von deren genauer Einhaltung das rechtsichere Gelingen der Wahl abhängt.
  • Praxisbeispiel einer Wahl anhand von Formularen
  • Übungen zu den Terminberechnungen
  • Erfahrungsaustausch
Hinweise

 

  • Die Veranstaltung ist auch als Inhouse-Seminar/Webinar buchbar.
Veranstaltungen

Auskünfte
Akademie: Organisation

Laura Scholz

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-388
laura.scholz@sv-rlp.de

Akademie: Konzeption

Katherine Kekelidze

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-375
katherine.kekelidze@sv-rlp.de

Verband: Inhalt

Andreas Wegener

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-329
andreas.wegener@sv-rlp.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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