Veranstaltung "Update Immobiliar-Versteigerungsrecht"

trainingproduct

Produkt-Nr.
B07-0004
Produkttitel:
Update Immobiliar-Versteigerungsrecht
Veranstaltungstyp:
Veranstaltung
Dauer:
1 Tag
Teilnehmer max.:
8
Kurz zusammengefasst

Auch die Verwertung von Immobiliarsicherheiten ist einer ständigen Weiterentwicklung der Gesetzeslage sowie Rechtsprechung unterworfen. Die Verwertung der Immobiliarsicherheit kann durch Verkauf durch den Insolvenzverwalter, Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung erfolgen.

Ihr Nutzen
  • Sie aktualisieren Ihr Wissen zu den Neuerungen im Versteigerungsrecht.
  • Sie sind in allen rechtlichen Fragen auf dem neuesten Stand.
  • Sie sind informiert über mögliche Neuerungen in der Praxis.
  • Sie erhalten Tipps und Handlungsempfehlungen in der Versteigerungspraxis.
Zielgruppe
  • Abwicklung
  • Aktivgeschäft
  • Marktfolge
  • Privatkunden
  • Recht

Führungskräfte und Mitarbeiter*innen, die für die Verwertung von Immobilien bzw. Grundschulden und die Bearbeitung von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren zuständig sind (Rechtsabteilung, Kreditabteilung)

Inhalt

Besprechung der aktuellen Rechtsprechung des BGHs und der weiteren Obergerichte und die Bedeutung dieser Entscheidungen für die Forderungsbeitreibung.

Ferner werden interessante Aufsätze und Beiträge aus verschiedenen Fachzeitschriften vorgestellt.

Auskünfte
Akademie: Organisation

Wibke Jostock

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-335
wibke.jostock@sv-rlp.de

Akademie: Konzeption

Verena Varnhagen

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-383
verena.varnhagen@sv-rlp.de

Verband: Inhalt

Meike Sohl

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-339
meike.sohl@sv-rlp.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Diese Bildungsprodukte könnten Sie auch interessieren

Ähnliche Produkte im Bildungskatalog

  • 18
    Spezialisten
    Problemkredite / Sanierung / Abwicklung
Zuletzt gesehen
  • Q04-0018
    2 Tage
    Allzuständigkeit der Personalvertretungen in Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Konflikte bei den Sparkassen

    Nach dem Wortlaut des LPersVG bestimmt der Personalrat bei den Sparkassen in allen personellen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit. Diese Bestimmung wird als Allzuständigkeit der Personalvertretung in Rheinland-Pfalz bezeichnet. Inzwischen wurde dem LPersVG durch das Bundesverwaltungsgericht Grenzen der Allzuständigkeit gesetzt, die den Personalvertretungen nicht hinreichend bekannt sind. In dem Seminar werden die Möglichkeiten, als auch die Grenzen in der praktischen Anwendung anhand von Beispielen erklärt.