Veranstaltung "Wertpapier-Compliance: Fokus Aufsichtsrecht 2026"
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Das Standortfördergesetz, das im Februar 2026 in Kraft getreten ist, sieht eine regelmäßige Aktualisierung der Sachkunde für Compliance-Beauftragte vor. Nach § 18 Abs. 1 Satz 2 WpDVerOV hat der Compliance-Beauftragte die erforderliche Sachkunde nach Satz 1 kontinuierlich zu wahren und anhand geeigneter Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Problem: die Normenflut im europäischen und deutschen Kapitalmarktrecht nimmt stetig zu. Darüber hinaus erscheinen fortlaufende neue Äußerungen der Aufsichtsbehörden (z. B. ESMA, BaFin), die in der Praxis zu beachten sind. Diese andauernde Entwicklung stellt die Compliance-Verantwortlichen vor erhebliche Herausforderungen. Genau an dieser Schnittstelle knüpft das neue Seminar „Wertpapier-Compliance: Fokus Aufsichtsrecht 2026“ an. Denn der konstante Anstieg der Komplexität europäischer und nationaler aufsichtsrechtlicher Rechtsstandards vergrößern den rechtssicheren Informationsbedarf der Wertpapier-Compliance-Beauftragten in den Kreditinstituten.
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