Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen am 29.09.2021 durch die Deutsche Bundesbank ist eine neue Meldeanforderung in Kraft getreten. Bis zum ersten Meldestichtag am 31.03.2023 haben die meldepflichtigen Unternehmen nun Zeit zur Umsetzung der Anforderungen. Zum Einstieg in die WIFSta-Meldung bieten wir für die Bereiche Melde-und Rechnungswesen dieses neue Webinar an.