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Veranstaltung "Allzuständigkeit der Personalvertretungen in Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Konflikte bei den Sparkassen"

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Produkt-Nr.:

Q04-0018

Veranstaltungstyp:Veranstaltung
Dauer:2 Tage
Teilnehmer max.: 12

Kurz zusammengefasst

Nach dem Wortlaut des LPersVG bestimmt der Personalrat bei den Sparkassen in allen personellen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit. Diese Bestimmung wird als Allzuständigkeit der Personalvertretung in Rheinland-Pfalz bezeichnet. Inzwischen wurde dem LPersVG durch das Bundesverwaltungsgericht Grenzen der Allzuständigkeit gesetzt, die den Personalvertretungen nicht hinreichend bekannt sind. In dem Seminar werden die Möglichkeiten, als auch die Grenzen in der praktischen Anwendung anhand von Beispielen erklärt.

Ihr Nutzen

  • Ziel ist es, die Beteiligungsrechte des LPersVG rechtsicher anzuwenden und sowohl die Möglichkeiten, als auch die Grenzen der personalvertretungsrechtlichen Allzuständigkeit kennenzulernen.

Inhalt

  • Grundsätze der Rechtssystematik des Personalvertretungsrechts in Rheinland-Pfalz
    • Rechtsphären Arbeits-, Tarif- und Personalvertretungsrecht
    • Handlungsrahmen eines Personalrates in arbeits-/tarifrechtlichen Angelegenheiten
    • Unterschiedliche Formen zur Sicherung der Rechte des Personalrates
    • Stand/Ergebnisse der Novellierung des LPersVG 2024
    • Grundsätze der Zusammenarbeit
    • Allzuständigkeit der Personalvertretung und erweiterter Handlungsrahmen des LPersVG Rheinland-Pfalz
    • Folgen der Verletzung personalvertretungsrechtlichen Pflichten der Dienststellenleitung 
    • Beseitigungsanspruch bei Verletzung der Rechte der Personalvertretung
    • Beteiligungsrechte und Zustimmungsverweigerung
    • Systematik der Beteiligungsrechte und Bedeutung der Letztentscheidungskompetenz bei Sparkassen
    • Umsetzung der Allgemeinen Aufgaben
    • Besondere Informationsrechte
    • Antragsbezogene Beteiligungsrechte in allgemeinen Angelegenheiten
    • Direktes Einigungsstellenverfahren am Beispiel der Sicherung des Informationsanspruches
    • Folgen nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Mitbestimmungsverfahren 
    • Behandlung von Allgemeinen Aufgaben am Beispiel des Anregungs- und Beschwerderechtes und die Folgen des Haftungsüberganges auf die Dienststelle 
    • Verfahren und Fälle der Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten am Beispiel ausgesuchter Praxisfälle und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte
    • Eingeschränkte Beteiligungsrechte bei Personalauswahl und Einstellung 
    • Möglichkeiten und Grenzen von Dienstvereinbarungen am Beispiel der Mobilen Arbeit
    • Zustimmungsverweigerungsgründe unter Beachtung des § 78 Abs. 5 BPersVG (!)
    • Gestaltungsform der Mitwirkung
    • Beteiligung als Wirksamkeitsvoraussetzung bei Abmahnungen und (Änderungs-)Kündigungen 
    • Erörterungsrechte am Beispiel ausgesuchter Praxisfälle bei organisatorischen Maßnahmen
  • Folgen und Verfahren bei Nichteignung
    • Ablauf des Verfahrens bei Nichteinigung
    • Verwaltungsrat der Sparkassen als Schlichtungsorgan 
    • Bildung und Verfahren vor der Einigungsstelle
    • Gerichtliche Entscheidungen aus der Beteiligung der Personalvertretung (Beschlussverfahren vor den Verwaltungsgerichten)

Hinweise

Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Schwerbehindertenvertretung nach § 41 Abs. 1 LPersVG.

Die Veranstaltung ist als Inhouse-Seminar buchbar.

Zielgruppe

  • Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Mitglieder von Personalvertretungen
  • Personalverantwortliche

Auskünfte

Seminarorganisation - Lena Ullmann
06131 145-375 lena.ullmann@sv-rlp.de
Ansprechpartner Akademie: Konzeption - Angelika Schwind
06131 145-251 angelika.schwind@sv-rlp.de
Ansprechpartner Verband: Fachthema - Jana Goetzendorf
06131 145-347 jana.goetzendorf@sv-rlp.de

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