Bei den Sparkassen als Institutionen des öffentlichen Dienstes sind bei Ausschreibung und Auswahlverfahren freier oder frei werdender Arbeitsplätze strenge formelle (verfassungs-)gesetzliche Regelungen zu beachten, die u. U. zu Schadenersatzansprüchen oder sogar Klagen vor den Arbeitsgerichten führen können.