Vertriebsbeauftragte in einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind Geschäftsleiter:innen und Mitarbeiter:innen, die für den Vertrieb von Finanzinstrumenten im Rahmen der Anlageberatung aufgrund erteilter Kompetenzen Vertriebsvorgaben machen oder diese durch Weitergabe, Weisungen, Konkretisierung oder Überwachungen zumindest fördern. Die Erscheinungsform der Vertriebsbeauftragten ist dabei äußerst vielgestaltig. Zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen benötigen Vertriebsbeauftragte eine gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde, die kontinuierlich zu wahren und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen ist.