Der Digital Operational Resilience Act (DORA) definiert Anforderungen, um digitale Prozesse und IT-Systeme vor Cyberangriffen und Ausfällen zu schützen. Gemäß Art. 5 Abs. 4 DORA sind die Mitglieder des Leitungsorgans eines Finanzunternehmens verpflichtet, sich mit regelmäßigen Schulungen über die Risikomethodik und über aktuelle Bedrohungsszenarien auf dem Laufenden zu halten. Ausgehend von den oben aufgeführten DORA-Anforderungen hat das DSGV-Projekt in Abstimmung mit den Akademien ein digitales, dreistündiges Schulungskonzept für Vorstände und Verhinderungsvertreter erarbeitet.