Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist im rheinland-pfälzischen Gleichstellungsgesetz (LGG) vorgeschrieben. In der Praxis vor Ort treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan angelegt werden kann und dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur des eigenen Unternehmens gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung, sprich Gleichstellung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.