Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Es hat insbesondere die Rechtsfähigkeit der GbR gesetzlich bestätigt sowie die ins neu geschaffene Gesellschaftsregister einzutragenden eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts („eGbR“) geschaffen.
Diese „kann“ laut Gesetzgeber genutzt werden, „muss“ aber nicht - wobei etwa Eintragungen ins Grundbuch oder andere Register die vorherige Eintragung der GbR zur eGbR voraussetzen.
Diese Erfahrungsaustausch will die Rechtslage darstellen und Lösungsmöglichkeiten von in der Praxis aufgetauchten Problemen diskutieren, etwa rund um Vertragsabschluss, Registereintragung oder auch Vollstreckungsfragen.