Bis Ende 2032 müssen in Deutschland 2 % der Landesfläche als Windeignungsflächen ausgewiesen werden. Dabei liegt die konkrete Umsetzung bei den Bundesländern. Bereits 2027 müssen 1,4 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete ausgewiesen werden. Sollten die Bundesländer die Ziele verfehlen, wird der Bund eingreifen und dafür sorgen, dass Windkraftanlagen als privilegierte Bauvorhaben gelten und deren Errichtung dann nicht mehr an die Flächenausweisung gebunden ist.
Mit der Ausweisung der Windeignungsflächen oder der Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch die Kommunen sind erhebliche Finanzierungsvolumina bei der Umsetzung der Pläne verbunden. Durch eine frühzeitige Ansprache verschaffen sich die regionalen Sparkassen einen Wettbewerbsvorteil.