Webinar "Faires Verhalten am Arbeitsplatz – Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz"
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Studien weisen auf das verbreitete Phänomen „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ hin, von dem Frauen häufiger betroffen sind als Männer.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert, welches Verhalten als sexuelle Belästigung zu werten ist und gibt Arbeitgebern und Dienststellen umfangreiche Handlungspflichten auf. Beschäftigte müssen wirksam vor sexueller Belästigung geschützt werden.
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Barrierefreiheit Schritt für Schritt
Die rheinland-pfälzischen Sparkassen arbeiten konzentriert daran, den Menschen in ihren Regionen barrierefreien Zugang zu allen Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Schon heute ist ein großer Anteil der Filialen barrierefrei für Menschen mit Behinderung nutzbar. Im nächsten Schritt gilt es, die Mitarbeiter/innen der Sparkassen an das Thema Menschen mit Behinderungen heranzuführen und ihnen Unsicherheiten und Berührungsängste zu nehmen.
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Do., 21.01.2027, MainzAufbauseminar Gutachter*in in der Immobilienbewertung: schriftliche Prüfung
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Mi., 02.12.2026, Mainz