Studien weisen auf das verbreitete Phänomen „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ hin, von dem Frauen häufiger betroffen sind als Männer.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert, welches Verhalten als sexuelle Belästigung zu werten ist und gibt Arbeitgebern und Dienststellen umfangreiche Handlungspflichten auf. Beschäftigte müssen wirksam vor sexueller Belästigung geschützt werden.