Für deutsche Banken gelten zum 1.7.2020 neue Meldepflichten aus dem "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" (DAC 6) und erfordern Handlungsbedarf rückwirkend zum 25.6.2018 und eine erste Meldepflicht zum 31.07.2020.
Ihr Nutzen
Sie sind mit den regulatorischen Anforderungen aus dem Gesetz
Sie können die Auslegungen aus dem BMF Anwenderschreiben anwenden
Sie wissen welche Bereiche in der Bank von der Meldepflicht besonders betroffen sind
Sie können Ihre Produkt- und Dienstleistungspalette auf DAC 6 Betroffenheit prüfen
Sie können melderelevante Steuergestaltungen erkennen und an das BZSt melden
Inhalt
EU-Richtlinie 2018/882/EU + Gesetzestext
BMF Anwenderschreiben
Prüfung Neuproduktprozess
Anpassung Kunden- und Eskalationsprozesse
Überprüfung nach Steuergestaltungen zwischen 25.06.2018 und 30.06.2020
Anwendung der steuergestaltenden Kennzeichen "Hallmarks"