Mit der erstmaligen Wahl als Mitglied eines Personalrates ist der Besuch von erforderlichen Schulungs- und Bildungsmaßnahmen gesetzlich vorgesehen, um die innere Geschäftsführung und die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsangelegenheiten für die Beschäftigten der Sparkasse zu verstehen und rechtssicher wahrnehmen zu können.
Für wiedergewählte Mitglieder eines Personalrates bei den Sparkassen wird der Besuch des Seminars empfohlen, um sich über die Neuerungen nach der Novellierung des LPersVG im Dezember 2024 zu informieren. So werden in dem Seminar, neben den zahlreichen Änderungen, auch die zentralen Themen der Novellierung vorgestellt.