Veranstaltung "Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX, aber rechtsicher, verbindlich und messbar für Personalverantwortliche der Sparkassen"

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Produkt-Nr.
Q04-0014
Produkttitel:
Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX, aber rechtsicher, verbindlich und messbar für Personalverantwortliche der Sparkassen
Veranstaltungstyp:
Veranstaltung
Dauer:
1 Tag
Teilnehmer max.:
18
Kurz zusammengefasst

Nach der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen im Oktober/November 2022 möchten die gewählten SBV sehr schnell arbeiten und Ergebnisse vorzeigen. Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl ist die gesetzliche Verpflichtung der Sparkasse, eine „verbindliche“  Inklusionsverein-barung nach § 166 SGB IX gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten zu erarbeiten. Wie die Erfahrungen der Praxis immer wieder zeigen, ist die Erstellung einer rechtsicheren, messbaren und verbindlichen Inklusionsverein-barung eine sehr anspruchsvolle und ernstzunehmende Aufgabe. Im Sinne der Verantwortung für schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Sparkassen, wobei die Verhandlungs-partner immer wieder an rechtliche, thematische und formelle Grenzen stoßen.

Ihr Nutzen
  • Erstellung einer rechtsicheren, messbaren und verbindlichen Muster-Inklusionsvereinbarung
  • Erfahrungsaustausch
Zielgruppe
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Personalratsmitglieder
  • Inklusionsbeauftragte 
Inhalt
  • Überblick über die gesetzlichen/rechtlichen Grundlagen einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX Teil 3
  • Ziele und Bedeutung, Inhalte und Aufbau einer verbindlichen Inklusionsvereinbarung
  • Regelungstatbestände nach dem SGB IX, dem LPersVG/HPVG  
  • Exkurs: „Gesetzestexte formulieren, lesen und verstehen – Kleine Einführung in die Rechtsanwendung“
    (Formulierungshilfen nach dem Handbuch der Rechtsförmigkeit des BMJ)
  • Rechtsposition und Aufgaben der Teilnehmende der konzertierten Aktion zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung (Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und Inklusionsbeauftragten)
  • Besonderes Antrags-/ und Initiativrecht der Schwerbehinderungsvertretung
  • Bestandaufnahme und aktuelle Situation der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in der Sparkasse
  • Unterschiede von "Muss-" und "Kann-" Bestimmungen
  • Auswirkungen auf die Rechte der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in der Sparkasse
    (Beschäftigungsquote, Teilzeit, Mobile Arbeit (Telearbeit), BEM u.a.)
  • Gerichtliches Beschlussverfahren zur Aufnahme von Verhandlungen nach § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG
  • Verzicht auf den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung für öffentliche Arbeitgeber (§ 165 letzter Satz SGB IX)
  • Rolle des Integrationsamtes als Moderator  
  • Erarbeitung einer Muster-Inklusionsvereinbarung
  • Erfahrungsaustausch (Diskussion)
Hinweise
  • Die Veranstaltung ist auch als Inhouse-Veranstaltung buchbar. Sprechen Sie uns an.
Auskünfte
Akademie: Organisation

Lena Ullmann

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-375
lena.ullmann@sv-rlp.de

Akademie: Konzeption

Angelika Schwind

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-251
angelikaschwind1@web.de

Verband: Inhalt

Thomas König

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-284
thomas.koenig@sv-rlp.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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