Die Ertragsfähigkeit hat einen großen Stellenwert für die Beurteilung des Unternehmens. Dazu zählen alle Maßnahmen zur Abwendung der Krise und solche, die die Kapitaldienstfähigkeit wiederherstellen. Wenn jedoch Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, z. B. aus finanziellen, betrieblichen oder sonstigen Umständen bestehen, sollte dies für Kreditgeber ein Alarmsignal sein.