Bei jeder Anlageberatung ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden eine gesetzliche Anforderung. Diese wurde erstmalig mit dem OSPlus-Release 22.0 (Juni 2022) umgesetzt.
Seit dem 23.09.22 und dem 27.03.23 gibt es aber ergänzenden ESMA-Leitlinien zur Geeignetheit und zur Product Governance, die diese bereits bestehenden Verpflichtungen konkretisieren.
Mit dem OSPlus-Release 23.1 werden nun die entsprechenden Anpassungen an den technischen Prozessen vorgenommen, die sich aus diesen ergänzenden Leitlinien ergeben.