Veranstaltung "Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum LPersVG - Bedeutung für die Sparkassen Rheinland-Pfalz"

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Produkt-Nr.
F00-0010
Produkttitel:
Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum LPersVG - Bedeutung für die Sparkassen Rheinland-Pfalz
Veranstaltungstyp:
Veranstaltung
Dauer:
1 Tag
Teilnehmer max.:
12
Kurz zusammengefasst
Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hat bereits 2023 einen Entwurf zur Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) erarbeitet, der im Laufe des Jahres 2024 von den Verbänden geprüft wird und im Landtag Rheinland-Pfalz zur abschließenden Behandlung vorgelegt wird. Die Ziele sind, das LPersVG an die Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts im Bund und in den Ländern und an die inzwischen ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechungen (BVerwG/BAG) anzupassen.
Grundsätzlich soll damit das LPersVG - insbesondere im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt - modernisiert werden.
Ihr Nutzen
  • Das Seminar ist Voraussetzung, die Beteiligungen im Personalrat nach aktuellem Recht rechtssicher und aktuell durchführen zu können.
Zielgruppe
  • Personalvertretungen und Ersatzmitglieder
  • Personalverantwortliche
Inhalt

Im Einzelnen werden u. a. folgende Änderungen behandelt:

  • Einführung neuer Mitbestimmungstatbestände
    • Ablehnung von Anträgen auf Teilnahme an der Telearbeit
    • Erstellung von Richtlinien über die Teilnahme an der Telearbeit oder am mobilen Arbeiten
    • Grundsätze des behördlichen oder betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements
  • Konkretisierung des Mitbestimmungstatbestands. Einführung neuer Arbeitsmethoden sowie wesentliche Änderung oder wesentliche Ausweitung bestehender Arbeitsmethoden, insbesondere in Rationalisierungs-, Digitalisierungs- und Technologieangelegenheiten
  • Möglichkeit zur Errichtung eines Wirtschafts- oder Digitalisierungsausschusses, mit der Aufgabe, den Personalrat vor einer Beschlussfassung über wirtschaftliche oder digitale Maßnahmen zu beraten
  • Verlängerung der regelmäßigen Amtszeit des Personalrats von vier auf fünf Jahre.
  • Detaillierte Regelungen zum Ausschluss von Personalratsmitgliedern bei der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit
  • Änderung der Rechtsfolgen bei Verstoß gegen
    • Einladungspflicht zur Teilnahme an Vorstellungs- und Auswahlgesprächen,
    • Unterrichtungs- und Hinweispflicht der Beschäftigten bei Beurteilungsgesprächen und
    • das Teilnahmerecht bei Gesprächen zur Überprüfung von Pflichtverletzungen
  • Entfristung und damit dauerhafte Einführung der im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingeführten Möglichkeiten über die Durchführung von Sitzungen und Beschlussfassungen der Personalvertretungen mittels Video- und Telefonkonferenz sowie mittels schriftlichem Umlaufverfahren
  • Teilnahmemöglichkeit von Beschäftigten an Personalversammlungen per Videokonferenz sowie Übertragungsmöglichkeit der Personalversammlung in andere Dienstellenteile und Nebenstellen
  • u.v.a.m.

Der Referent ist auch nach dem Seminar für Einzelfragen erreichbar.

Hinweise
  • Die VA ist als Inhouse-Veranstaltung buchbar.
Auskünfte
Akademie: Organisation

Lena Ullmann

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-375
lena.ullmann@sv-rlp.de

Akademie: Konzeption

Angelika Schwind

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-251
angelikaschwind1@web.de

Verband: Inhalt

Jana Goetzendorf

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
06131 145-347
jana.goetzendorf@sv-rlp.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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