Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung ist seit dem 02.08.2022 eine Pflicht. Im April 2023 wurde durch die ESMA Leitlinie zu einigen Aspekten der MiFID II-Anforderungen an die Geeignetheit die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen im Bereich PAI ergänzt. Des Weiteren wurde am 26.09.2024 die MaComp unter Punkt 7.1.1., Abschnitt 6, 8 und 9 zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen konkretisiert. Trotz dieser obligatorischen Vorgaben bestehen insbesondere bezüglich des notwendigen Backgroundwissens und der verkäuferischen Vorgehensweise noch viele Unklarheiten bei den Beratern. Diese sollen mit dem Seminar beseitigt werden.