Veranstaltung "Rechtsichere Wahl einer Schwerbehindertenvertretung bei Sparkassen 2022 - Schulung für Wahlvorstände nach dem vereinfachten Wahlverfahren"
Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Wahlvorstandsmitglieder zur Wahl der Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen i.S.v. § 177 Abs. 6, Satz 1 SGB IX i.V.m. § 41 Abs. 1 und 2 LPersVG
Ihr Nutzen
In diesem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder bzw. Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf ihre Aufgaben rund um die Wahl vorbereiten.
Im Mittelpunkt stehen praktische Anwendungen der gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und der Wahlordnung (SchwbVWO 2021).
Inhalt
Im Herbst 2022 stehen die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) bei den Sparkassen an.
Bei Sparkassen mit weniger als 50 schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen.
Spätestens acht Wochen – wenn möglich früher - vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in der Sparkasse Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.
Der Wahlvorstand bereitet die Wahl vor und führt sie durch.
Er kann Beschäftigte als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung bestellen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche formstrenge Vorschriften und Fristen zu beachten, von deren genauer Einhaltung das rechtsichere Gelingen der Wahl abhängt.
Praxisbeispiel einer Wahl anhand von Formularen
Übungen zu den Terminberechnungen
Erfahrungsaustausch
Hinweise
Die Veranstaltung findet an zwei Tagen statt und ist nur zusammenhängend buchbar. Termine: 23.08.2022 und 06.09.2022
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung auch digital/hybrid durchzuführen, sollten die Corona Maßnahmen es erforderlich machen.
Die Veranstaltung ist auch als Inhouse-Seminar/Webinar buchbar.