Einstiegs-, Aufbau- und Auffrischungsseminar für Schwerbehindertenvertreter/-innen und ihre Vertretungen sowie Personalratsmitglieder, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers und Personalverantwortliche. Das Seminar steht unter der Verschwiegenheitspflicht nach § 179 Abs. 7 bzw. § 71 LPersVG.
Ihr Nutzen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Rechte und Pflichten nach Teil 3 SGB IX und LPersVG im Schwerbehindertenrecht kennenlernen, vertiefen bzw. auffrischen.
Die aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX der Arbeits- und Verwaltungsgerichte kennen.
Die rechtlichen Möglichkeiten und Beratungsrechte bei der täglichen Arbeit umsetzen.
Die gesetzlich obliegenden Aufgaben rechtsicher wahrnehmen können.
Inhalt
Teil 1:Einführung in die Grundlagen des Schwerbehindertenrechts
Rechtliche Grundlagen des SGB IX Teil 3 im Überblick
Exkurs: „Gesetzestexte lesen und verstehen - Kleine Einführung in die Rechtsanwendung“ sowie „Fristenberechnung nach dem SGB IX/LPersVG“ (Praktische Anwendungsfälle)
Auswirkung der Novellierung des Teils 3 des SGB IX: - Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber nach § 165 SGB IX - Gleichstellung der stellvertretenden Mitglieder mit den Schwerbehindertenvertretern (§ 179 Abs. 3 Satz 2 SGB IX) - Gleichstellung der stellvertretenden Mitglieder mit Ersatzmitglieder des Personalrates (§ 179 Abs. 3 Satz 4 und 8 SGB IX) und - Kostengleichstellung der Schwerbehindertenvertretung mit dem Personalrat (§ 179 Abs. 8 SGB IX)
Zusammenwirken von Schwerbehindertenvertretung und Personalrat nach SGB IX und LPersVG
Pflichten der Arbeitgeber (§ 164 SGB IX)
Besondere Rechtsposition und Aufgaben des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (§ 181 SGB IX) ...
Teil 2: Der Arbeitsplatz von Schwerbehinderten im Fokus der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates
Definition eines Arbeitsplatzes (§ 156 SGB IX)
Einzelthemen: Was versteht man unter? - der Generalklausel „beraten und helfen“ (§ 178 Abs. 1 SGB IX) - Definition der “geeigneten Maßnahmen“ (§ 164 Abs. 3 SGB IX“ - „behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung“ (§ 164 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX) und - „technische Arbeitshilfen“ (§ 164 Abs. 4 Ziff. 5 SGB IX). - Anregungs- und Beschwerderecht (§ 178 Abs. 1 Ziff. 3 SGB IX/§ 69 Abs. 1 Ziff. 3 LPersVG)
Verständnis für arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1-3 SGB IX). und des Personalrats (§ 69 Abs. 1 Ziff. 6 und 7 LPersVG)
Erweiterter Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) i. V. m. § 68 LPersVG
Einflussmöglichkeiten und Grenzen bei der Personalauswahl mit schwerbehinderten Personen
Konfliktfelder bei personellen Einzelmaßnahmen für schwerbehinderte Beschäftigte (Änderung der Arbeitsbedingungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen) ...
Hinweise
Die Veranstaltung ist als Inhouse-Seminar buchbar und als Auffrischungsschulung geeignet.
Das Seminar ist eine Schulungsveranstaltung für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG und für Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4, Satz 3 i.V.m. Abs. 8, Satz 1 SGB IX.
Wir behalten uns vor, das Seminar als Webinar umzusetzen.
Eine Teilnahme über GoToMeeting ist ebenfalls möglich.