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Veranstaltung "Rechtsicheres Handeln im Schwerbehindertenrecht" (Einstieg- Aufbau- und Auffrischungsseminar)"

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Produkt-Nr.:

Q00-0007

Veranstaltungstyp:Veranstaltung
Dauer:3 Tage
Teilnehmer max.: 8

Kurz zusammengefasst

Einstiegs-, Aufbau- und Auffrischungsseminar für Schwerbehindertenvertreter/-innen und ihre Vertretungen sowie Personalratsmitglieder, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers und Personalverantwortliche.
Das Seminar steht unter der Verschwiegenheitspflicht nach § 179 Abs. 7 bzw. § 71 LPersVG.

Ihr Nutzen

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Rechte und Pflichten nach Teil 3 SGB IX und LPersVG im Schwerbehindertenrecht kennenlernen, vertiefen bzw. auffrischen.
  • Die aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX der Arbeits- und Verwaltungsgerichte kennen.
  • Die rechtlichen Möglichkeiten und Beratungsrechte bei der täglichen Arbeit umsetzen.
  • Die gesetzlich obliegenden Aufgaben rechtsicher wahrnehmen können.

Inhalt

Teil 1: Einführung in die Grundlagen des Schwerbehindertenrechts 

  • Rechtliche Grundlagen des SGB IX Teil 3 im Überblick
  • Exkurs: „Gesetzestexte lesen und verstehen - Kleine Einführung in die Rechtsanwendung“ sowie „Fristenberechnung nach dem SGB IX/LPersVG“ (Praktische Anwendungsfälle)
  • Auswirkung der Novellierung des Teils 3 des SGB IX:
    - Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber nach § 165 SGB IX
    - Gleichstellung der stellvertretenden Mitglieder mit den Schwerbehindertenvertretern
      (§ 179 Abs. 3 Satz 2 SGB IX)
    - Gleichstellung der stellvertretenden Mitglieder mit Ersatzmitglieder des Personalrates
      (§ 179 Abs. 3 Satz 4 und 8 SGB IX) und
    - Kostengleichstellung der Schwerbehindertenvertretung mit dem Personalrat (§ 179 Abs. 8
      SGB IX)
  • Zusammenwirken von Schwerbehindertenvertretung und Personalrat nach SGB IX und LPersVG
  • Pflichten der Arbeitgeber (§ 164 SGB IX)
  • Besondere Rechtsposition und Aufgaben des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (§ 181 SGB IX) ...

Teil 2: Der Arbeitsplatz von Schwerbehinderten im Fokus der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates 

  • Definition eines Arbeitsplatzes (§ 156 SGB IX)
  • Einzelthemen: Was versteht man unter?
    - der Generalklausel „beraten und helfen“ (§ 178 Abs. 1 SGB IX)
    - Definition der “geeigneten Maßnahmen“ (§ 164 Abs. 3 SGB IX“
    - „behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung“ (§ 164 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX) und
    - „technische Arbeitshilfen“ (§ 164 Abs. 4 Ziff. 5 SGB IX).
    - Anregungs- und Beschwerderecht (§ 178 Abs. 1 Ziff. 3 SGB IX/§ 69 Abs. 1 Ziff. 3 LPersVG)
  • Verständnis für arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1-3 SGB IX). und des Personalrats (§ 69 Abs. 1 Ziff. 6 und 7 LPersVG)
  • Erweiterter Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) i. V. m. § 68 LPersVG
  • Einflussmöglichkeiten und Grenzen bei der Personalauswahl mit schwerbehinderten Personen
  • Konfliktfelder bei personellen Einzelmaßnahmen für schwerbehinderte Beschäftigte (Änderung der Arbeitsbedingungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen) ... 

Hinweise

  • Die Veranstaltung ist als Inhouse-Seminar buchbar und als Auffrischungsschulung geeignet.
  • Das Seminar ist eine Schulungsveranstaltung für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG und für Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4, Satz 3 i.V.m. Abs. 8, Satz 1 SGB IX.
  • Wir behalten uns vor, das Seminar als Webinar umzusetzen.
  • Eine Teilnahme über GoToMeeting ist ebenfalls möglich.

Zielgruppe

  • Personalbereich
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Personalrat

Auskünfte

Seminarorganisation - Stephanie Küppers
06131 145-384 stephanie.kueppers@sv-rlp.de
Ansprechpartner Akademie: Konzeption - Angelika Schwind
06131 145-251 angelika.schwind@sv-rlp.de
Ansprechpartner Verband: Fachthema - Andreas Wegener
06131 145-329 andreas.wegener@sv-rlp.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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