Im Einzelnen werden u. a. folgende Themen behandelt:
Nach der angekündigten Novellierung des LPersVG und der Wahlordnung zum LPersVG ist insbesondere davon auszugehen, dass neben weiteren Änderungen die Wahlperiode auf fünf Jahre verlängert wird.
- Bildung Wahlvorstand, Beschlussfähigkeit und Geschäftsführung sowie Bekanntmachungen
- Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel
- Feststellung von Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Gestaltung und Auslegung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten sowie Einspruch
- Ggf. Vorabstimmungen über die Verselbständigung von Dienststellenteilen
- Ermittlung der Zahl der zu wählenden Mitglieder der Personalvertretungen
- Gestaltung des Wahlausschreibens
- Gestaltung der Wahlvorschläge und Behandlung von Mängeln
- Wahlgrundsätze
- Verbot der Wahlbehinderung
- Kosten der Wahl
- Gestaltung der Stimmzettel, Behandlung von Mängeln und Verzicht auf Wahlumschläge bei persönlicher Stimmabgabe
- Ermittlung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personalvertretungen
- Gestaltung der Wahlniederschrift
- Gestaltung der Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl