Personalrat und Schwerbehindertenvertretung haben Zugang zu personenbezogenen Daten. Die Nutzung der Beschäftigtendaten wird durch die DSGVO, das Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetz, das Landespersonalvertretungsgesetz sowie im Teil III des SGB IX – Schwerbehindertenrecht - geregelt.