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Veranstaltung "Umgang des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung mit personenbezogenen Daten"

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Produkt-Nr.:

F00-0006

Veranstaltungstyp:Veranstaltung
Dauer:1 Tag
Teilnehmer max.: 30

Kurz zusammengefasst

Personalrat und Schwerbehindertenvertretung haben Zugang zu  personenbezogenen Daten. Die Nutzung der Beschäftigtendaten wird durch die DSGVO, das Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetz, das Landespersonalvertretungsgesetz sowie im Teil III des SGB IX – Schwerbehindertenrecht - geregelt.

Ihr Nutzen

Sie erfahren, was Sie über Datenschutz und -sicherheit wissen sollten:
  • Verarbeitungsprozesse durch IT- und Kommunikationssysteme, bei denen Beschäftigungsdaten verarbeitet werden. Informationen im Rahmen der Aufgabenerfüllung.
  • Personenbezogene Daten bei Auswahlverfahren und sonstigen personellen Einzelmaßnahmen.
  • Umgang mit vertraulichen Informationen von Beschäftigten, bei Beschwerden und Anregungen, in Personalratssitzungen und in Verhandlung mit der Dienststelle.
  • Folgen bei Missachtung der Verschwiegenheitspflicht.
  • Rechte des Datenschutzbeauftragten gegenüber Personalrat und Schwerbehindertenvertretung.

Inhalt

Grundlagen des Datenschutzrechts und der personalvertretungs- / schwerbehindertenrechtlichen Gestaltungsrechte im öffentlichen Dienst.

Im Einzelnen werden die folgenden Fragen behandelt:

  • Warum müssen Personalrat und Schwerbehindertenvertretung sich mit den Regelungen des Beschäftigtendatenschutzrechts auseinandersetzen?
  • Was bedeutet es, dass dieInteressenvertretungen als datenschutzrechtlicher Teil einer verantwortlichen Stelle angesehen werden?
  • Welche Überwachungs- und Beteiligungsrechte bei der Verarbeitung von Beschäftigten- und Bewerberdaten den Interessenvertretungen zustehen?
  • Was bedeuten Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit der Datenverarbeitung?
  • Welche datenschutzrechtliche Besonderheiten sind zu beachten bei:
    • der Einstellung (Fragerecht, Eignung, Gesundheitszustand),
    • der Durchführung („Whistleblowing“, Krankheits- und Fehlzeiten, Leistungskontrolle, Behinderung, private Nutzung von E-Mail) und
    • der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
  • Welche Verantwortlichkeiten bestehen im Datenschutz?
  • Welche Rechte haben Beschäftigte bezüglich Verarbeitung, Auskunft und Löschung ihrer Daten gegenüber der Sparkasse als Arbeitgeber?
  • Wann und wo ist eine Videoüberwachung bei den Sparkassen erlaubt? Unter welchen Voraussetzungen können per Video gewonnenen Daten genutzt werden?
  • Was bedeuten die bereichsspezifischen Regelungen des LPersVG und des Teils III des SGB IX – Schwerbehindertenrecht – und welche bereichsspezifischen Regelungen gibt es im Einzelnen?
  • Wie weit geht das Überwachungsrecht der Interessenvertretungen?
  • Wie organisieren Personalrat und Schwerbehindertenvertretung den Zugriff und Sicherung ihrer Daten?

Zielgruppe

  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Personalrat

Auskünfte

Seminarorganisation - Lena Ullmann
06131 145-375 lena.ullmann@sv-rlp.de
Ansprechpartner Akademie: Konzeption - Angelika Schwind
06131 145-251 angelika.schwind@sv-rlp.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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