Die Anlageberatung in Deutschland wird ganz überwiegend in Form eines zuwendungsgestützten Geschäftsmodells erbracht. Unternehmensintern bedingt dies eine Vertriebssteuerung mittels Vertriebsvorgaben gegenüber Mitarbeitenden in der Anlageberatung. Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Vertriebsvorgaben so auszugestalten, umzusetzen und zu überwachen, dass Kundeninteressen nicht beeinträchtigt werden. Diese Maßnahmen der Vertriebssteuerung müssen auch aufsichtsrechtlich dokumentiert werden.