Die Anlageberatung am Finanzplatz Deutschland wird ganz überwiegend in Form eines zuwendungsgestützten Geschäftsmodells erbracht. Unternehmensintern bedingt dies eine Vertriebssteuerung mittels Vertriebsvorgaben gegenüber den Mitarbeitern:innen in der Anlageberatung. Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Vertriebsvorgaben so auszugestalten, umzusetzen und zu überwachen, dass Kundeninteressen nicht beeinträchtigt werden.