Auch die Verwertung von Immobiliarsicherheiten ist einer ständigen Weiterentwicklung der Gesetzeslage sowie Rechtsprechung unterworfen. Die Verwertung der Immobiliarsicherheit kann durch Verkauf durch den Insolvenzverwalter, Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung erfolgen.
Ihr Nutzen
Sie aktualisieren Ihr Wissen zu den Neuerungen im Versteigerungsrecht.
Sie sind in allen rechtlichen Fragen auf dem neuesten Stand.
Sie sind informiert über mögliche Neuerungen in der Praxis.
Sie erhalten Tipps und Handlungsempfehlungen in der Versteigerungspraxis.
Inhalt
Besprechung der aktuellen Rechtsprechung des BGHs und der weiteren Obergerichte und die Bedeutung dieser Entscheidungen für die Forderungsbeitreibung.
Ferner werden interessante Aufsätze und Beiträge aus verschiedenen Fachzeitschriften vorgestellt.
Zielgruppe
Abwicklung
Aktivgeschäft
Marktfolge
Privatkunden
Recht
Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen, die für die Verwertung von Immobilien bzw. Grundschulden und die Bearbeitung von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren zuständig sind (Rechtsabteilung, Kreditabteilung).