Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter/-innen (vereinfachtes Wahlverfahren)
Ihr Nutzen
In diesem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder bzw. Wahlleiterinnen / Wahlleiter auf ihre Aufgaben rund um die Wahl vorbereiten.
Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.
Inhalt
Im Herbst 2018 stehen die turnusgemäßen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) an.
In Betrieben mit weniger als 50 schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten ist die SBV nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen. Zu dieser lädt die SBV ein (falls noch keine besteht, laden drei Wahlberechtigte, der Personalrat oder das Integrationsamt ein). Die Wahlversammlung wählt eine Wahlleiterin/einen Wahlleiter. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Von deren genauer Einhaltung hängt das Gelingen der Wahl ab.
In Betrieben ab 50 wahlberechtigten/gleichgestellten Menschen bzw. bei räumlich weit auseinander liegenden Geschäftsstellen bereitet ein Wahlvorstand die Wahlen vor und führt sie durch (förmliches Verfahren). Dieser Punkt wird bei Bedarf aufgegriffen.