Veranstaltung "Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) aus der Praxis für die Praxis (ImmoWertV und BelWertV)"
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Es gibt kaum Wertermittlungen, in denen die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (boG) nicht vorkommen. In der ImmoWertV21 § 8 (3) ordnet der Gesetzgeber an, die boG durch marktgerechte Zu- und Abschläge oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen. Zu den boG zählen beispielsweise Rechte und Belastungen in Abt. II, Denkmalschutz, Overrent/Underrent, Sanierungsvermerk, Bauschäden/Baumängel, Leerstand uvm.
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- C02-00963 Stunden
Landwirtschaft unter neuen Vorzeichen: Klimaveränderung – Konsumentenverhalten – Kriege
Die Landwirtschaft befindet sich in ständigem Wandel und unterliegt einem starken Anpassungsdruck aufgrund von Klimawandel, Änderungen im Konsumentenverhalten (Nachfrage) sowie ständig neuer und restriktiver Gesetze. Umso wichtiger ist es, diese Änderungen sowie die daraus zu erwartenden Anpassungsmechanismen zu kennen.