Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde novelliert, eine neue Arbeitsstättenverordnung wurde verabschiedet und das seit Jahren angekündigte Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde beschlossen. Mit den umfangreichen Änderungen im Reha- und Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) sollten auch die seit Jahren angestrebten Verbesserungen im Schwerbehindertenrecht in Angriff genommen werden. Für die betrieblichen Interessenvertretungen, insbesondere für die Schwerbehindertenvertretungen, ergeben sich viele Fragen zur Umsetzung des BTHG, die wir in unserem Seminar gemeinsam beantworten möchten.