Personalvertretungen können ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte nur rechtsicher wahrnehmen, wenn ihnen die arbeitsrechtlichen- und tariflichen Grundlagen und rechtlichen Zusammenhänge bekannt sind. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung in den Sitzungen des Personalrates und bei Beratung von schwerbehinderten Beschäftigten