Webinar "Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für Personal- und Schwerbehindertenvertretungen - Rechtssichere Anwendung des Arbeitsrechtes, des TVöD-Sparkassen nach dem LPersVG/SGB IX"
Personalvertretungen können ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte nur rechtsicher wahrnehmen, wenn ihnen die arbeitsrechtlichen- und tariflichen Grundlagen und rechtlichen Zusammenhänge bekannt sind. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung in den Sitzungen des Personalrates und bei Beratung von schwerbehinderten Beschäftigten
Ihr Nutzen
Einführung in die arbeitsrechtlichen Grundlagen, Wächterauftrag nach § 69 Abs. 1 Ziff. 2 LPersVG bzw. § 178 Abs. 1 Ziff. 1 SGB IX, z.B. das Anregungs- und Beschwerderecht praxisnah umsetzen,
Arbeitsrechtliche Zusammenhänge bei der Wahrnehmung der Mitbestimmungs- und Erörterungsrechte bei allgemeinen, personellen Angelegenheiten, personellen Einzelmaßnahmen, bei sozialen und organisatorischen Angelegenheiten sowie bei (Änderungs-)Kündigungen, erkennen
Rechte der Interessenvertretungen nach sonstigen arbeitsrechtlichen Regelungen, z.B. Arbeitsschutzgesetzen (ArbSchG, ArbZG, ArbStVO) u.a. kennen ...
Inhalt
Im Einzelnen werden u. a. folgende Fragen behandelt:
Warum müssen Personal-/Schwerbehindertenvertreter mit den Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechtes vertraut sein?
Welche arbeitsrechtlichen Grundlagen gilt es bei Sparkassen zu beachten (Basic-Wissen)?
Wo gibt es Berührungspunkte zwischen Individual- und des Kollektivarbeitsrecht?
Welche Anordnungen darf der Arbeitgeber treffen? Wo sind die Grenzen des Direktions- und Weisungsrechtes?
Welche konkreten Zusammenhänge bestehen zwischen Arbeits-/Tarifrecht und LPersVG/SGB IX
Aufbau und wesentliche Inhalte des TVöD-Sparkasse
Welche unterschiedlichen Rechte haben Personalräte/Schwerbehindertenvertreter bei Ausschreibung und Personalauswahl?
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Ausgewählte Themen, z.B.
- Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung,
- Arbeitszeit
- Arten von Arbeitsbefreiung (Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Sonder- und Zusatzurlaub)
Wer vertritt schwerbehinderte Beschäftigte bei Sparkassen ohne Vertrauenspersonen?
Was bedeuten bereichsspezifische Regelungen des LPersVG und des Teils III des SGB IX für Personal-/Schwerbehindertenvertreter (Beschäftigtendatenschutz)?
Ich bekannt, dass für die Personalaktendaten aller Beschäftigten der Sparkassen in Rheinland-Pfalz die für Beamtinnen und Beamte geltenden Bestimmungen gelten (Personalaktenrecht)?
Wie organisiert man die Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten der Dienststelle?
Hinweise
Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung
für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG und
für Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4, letzter Satz SGB IX
Die Veranstaltung ist als Inhouse-Seminar buchbar.
Zielgruppe
Personalräte und stv. Personalräte
Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter und StellvertreterInnen