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Webinar "Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für Personal- und Schwerbehindertenvertretungen - Rechtssichere Anwendung des Arbeitsrechtes, des TVöD-Sparkassen nach dem LPersVG/SGB IX"

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Produkt-Nr.:

Q04-0011

Veranstaltungstyp:Webinar
Dauer:2 Tage
Teilnehmer max.: 14

Kurz zusammengefasst

Personalvertretungen können ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte nur rechtsicher wahrnehmen, wenn ihnen die arbeitsrechtlichen- und tariflichen Grundlagen und rechtlichen Zusammenhänge bekannt sind. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung in den Sitzungen des Personalrates und bei Beratung von schwerbehinderten Beschäftigten

Ihr Nutzen

  • Einführung in die arbeitsrechtlichen Grundlagen, Wächterauftrag nach § 69 Abs. 1 Ziff. 2 LPersVG bzw. § 178 Abs. 1 Ziff. 1 SGB IX, z.B. das Anregungs- und Beschwerderecht praxisnah umsetzen,
  • Arbeitsrechtliche Zusammenhänge bei der Wahrnehmung der Mitbestimmungs- und Erörterungsrechte bei allgemeinen, personellen Angelegenheiten, personellen Einzelmaßnahmen, bei sozialen und organisatorischen Angelegenheiten sowie bei (Änderungs-)Kündigungen, erkennen
  • Rechte der Interessenvertretungen nach sonstigen arbeitsrechtlichen Regelungen, z.B.  Arbeitsschutzgesetzen (ArbSchG, ArbZG, ArbStVO) u.a. kennen ... 

Inhalt

Im Einzelnen werden u. a. folgende Fragen behandelt:

  • Warum müssen Personal-/Schwerbehindertenvertreter mit den Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechtes vertraut sein?
  • Welche arbeitsrechtlichen Grundlagen gilt es bei Sparkassen zu beachten (Basic-Wissen)?
  • Wo gibt es Berührungspunkte zwischen Individual- und des Kollektivarbeitsrecht?
  • Welche Anordnungen darf der Arbeitgeber treffen? Wo sind die Grenzen des Direktions- und Weisungsrechtes?
  • Welche konkreten Zusammenhänge bestehen zwischen Arbeits-/Tarifrecht und LPersVG/SGB IX
  • Aufbau und wesentliche Inhalte des TVöD-Sparkasse
  • Welche unterschiedlichen Rechte haben Personalräte/Schwerbehindertenvertreter
    bei Ausschreibung und Personalauswahl?
  • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Ausgewählte Themen, z.B.
    • - Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung,
    • - Arbeitszeit
    • - Arten von Arbeitsbefreiung (Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Sonder- und Zusatzurlaub)
  • Wer vertritt schwerbehinderte Beschäftigte bei Sparkassen ohne Vertrauenspersonen?
  • Was bedeuten bereichsspezifische Regelungen des LPersVG und des Teils III des SGB IX für Personal-/Schwerbehindertenvertreter (Beschäftigtendatenschutz)?
  • Ich bekannt, dass für die Personalaktendaten aller Beschäftigten der Sparkassen in Rheinland-Pfalz die für Beamtinnen und Beamte geltenden Bestimmungen gelten (Personalaktenrecht)?
  • Wie organisiert man die Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten der Dienststelle?

Hinweise

Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung

  • für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG und
  • für Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4, letzter Satz SGB IX
  • Die Veranstaltung ist als Inhouse-Seminar buchbar.

Zielgruppe

  • Personalräte und stv. Personalräte
  • Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter und StellvertreterInnen
  • Inklusionsbeauftragte der Sparkasse
  • Personalverantwortliche

Auskünfte

Seminarorganisation - Lena Ullmann
06131 145-375 lena.ullmann@sv-rlp.de
Ansprechpartner Akademie: Konzeption - Angelika Schwind
06131 145-251 angelika.schwind@sv-rlp.de
Ansprechpartner Verband: Fachthema - Andreas Wegener
06131 145-329 andreas.wegener@sv-rlp.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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