Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter und ihre StellvertreterInnen nach § 179 Abs. 4, Satz 3 i.V.m. Abs. 8, Satz 1 SGB IX und für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG
Ihr Nutzen
Die Teilnehmenden sollen
nach ihrer Wahl zur Vertrauensperson bzw. zum stellvertretenden Mitglied der Schwerbehindertenvertretung oder nach Bestellung als Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers die relevanten Grundlagen nach der Novellierung des Teil 3 SGB IX 2018 - Schwerbehindertenrecht - durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) kennenlernen,
die wesentliche Rechtsprechung zum SGB IX der Arbeits- und Verwaltungsgerichte beachten,
die rechtlichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen bei der täglichen Arbeit umsetzen und
die ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben rechtsicher wahrnehmen können.
Inhalt
Teil 1: Einführung in die Grundlagen des Schwerbehindertenrechts
Aufbau und Struktur des Teil 3 des SGB IX (Schwerbehindertenrecht)
Änderungen des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Rechtliche Grundlagen des SGB IX im Überblick
Exkurs: „Gesetzestexte lesen und verstehen – Kleine Einführung in die Rechtsanwendung“ sowie „Fristenberechnung nach dem SGB IX“ (Praktische Anwendungsfälle)
Rechtsposition und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates nach dem SGB IX und dem Landespersonalvertretungsgesetz
Pflichten der Arbeitgeber (§ 164 SGB IX) und besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber für die Sparkassen (§ 165 SGB IX)
Rechtsposition und Aufgaben des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers
Erfahrungsaustausch (Diskussion)
Hinweise
Die Veranstaltung ist auch als Inhouse-Seminar/Webinar buchbar
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung digital/hybrid durchzuführen, sollten die Corona Maßnahmen es erforderlich machen.
Teil 1 und Teil 2 sind unabhängig voneinander buchbar.
Termin für Teil 2: 17. und 18.04.2023
Zielgruppe
Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigten und ihre StellvertreterInnen
Personalvertretungen und StellvertreterInnen - ohne gewählte Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigten