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  • Q04-0003
    1 Tag
    Das Bundesteilhabegesetz - Seminar zur Novellierung des SGB IX und weiteren gesetzlichen Neuerungen
    Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde novelliert, eine neue Arbeitsstättenverordnung wurde verabschiedet und das seit Jahren angekündigte Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde beschlossen. Mit den umfangreichen Änderungen im Reha- und Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) sollten auch die seit Jahren angestrebten Verbesserungen im Schwerbehindertenrecht in Angriff genommen werden. Für die betrieblichen Interessenvertretungen, insbesondere für die Schwerbehindertenvertretungen, ergeben sich viele Fragen zur Umsetzung des BTHG, die wir in unserem Seminar gemeinsam beantworten möchten.
  • Q04-0004
    1 Tag
    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - damit alles stimmt
    Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter/-innen (vereinfachtes Wahlverfahren)
  • Q04-0005
    2 Tage
    Neu gewählt - was nun!? Teil 1: Einführung in die Grundlagen des Schwerbehindertenrechts (Basiswissen)

    Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter und ihre StellvertreterInnen nach § 179 Abs. 4, Satz 3 i.V.m. Abs. 8, Satz 1 SGB IX und für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG

    IDTerminDauerOrt
    VA25-0164201.12.20262 TageMainz
  • Q04-0006
    4 Tage
    Neu gewählt - was nun?!
    Arbeits- und Orientierungshilfen für Schwerbehindertenvertreter/-innen und ihre Vertretungen sowie Personalratsmitglieder, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers und Personalverantwortliche
  • Q04-0011
    2 Tage
    Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für Personal- und Schwerbehindertenvertretungen - Rechtssichere Anwendung des Arbeitsrechtes, des TVöD-Sparkassen nach dem LPersVG/SGB IX

    Personalvertretungen können ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte nur rechtsicher wahrnehmen, wenn ihnen die arbeitsrechtlichen- und tariflichen Grundlagen und rechtlichen Zusammenhänge bekannt sind. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung in den Sitzungen des Personalrates und bei Beratung von schwerbehinderten Beschäftigten

  • Q04-0012
    2 Tage
    Rechtsichere Wahl einer Schwerbehindertenvertretung bei Sparkassen - Schulung für Wahlvorstände nach dem vereinfachten Wahlverfahren

    Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Wahlvorstandsmitglieder zur Wahl der Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen i.S.v. § 177 Abs. 6, Satz 1 SGB IX i.V.m.
    § 41 Abs. 1 und 2 LPersVG

    IDTerminTitelDauerOrt
    VA25-0164309.09.202620261 TagMainz
  • Q04-0013
    2 Tage
    Grund- und Auffrischungsschulung des LPersVG bei Sparkassen

    Die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Personalrat wird maßgeblich durch die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz bestimmt. Das Seminar führt in die Rechtsgrundlagen ein und gibt einen sparkassenspezifischen Überblick über Funktion, Aufgaben und Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder. Das Seminar ist für neu gewählte Personalratsmitglieder sowie zur Auffrischung vorhandenen Wissens geeignet.

  • Q04-0014
    1 Tag
    Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX, aber rechtsicher, verbindlich und messbar für Personalverantwortliche der Sparkassen

    Nach der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen im Oktober/November 2022 möchten die gewählten SBV sehr schnell arbeiten und Ergebnisse vorzeigen. Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl ist die gesetzliche Verpflichtung der Sparkasse, eine „verbindliche“  Inklusionsverein-barung nach § 166 SGB IX gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten zu erarbeiten. Wie die Erfahrungen der Praxis immer wieder zeigen, ist die Erstellung einer rechtsicheren, messbaren und verbindlichen Inklusionsverein-barung eine sehr anspruchsvolle und ernstzunehmende Aufgabe. Im Sinne der Verantwortung für schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Sparkassen, wobei die Verhandlungs-partner immer wieder an rechtliche, thematische und formelle Grenzen stoßen.

  • Q04-0015
    2 Tage
    Konfliktbewältigung im Schwerbehindertenrecht bei den Sparkassen - Wie gehe ich als SB-Vertretung mit Konflikten am Arbeitsplatz um?
  • Q04-0016
    2 Tage
    Vertiefung und Aktualisierung Arbeits- und Tarifrecht für Personal- und Schwerbehindertenvertreter: Rechtssichere Anwendung des Arbeitsrechtes und des TVöD-Sparkassen nach dem LPersVG/SGB IX

    Personalvertreter können ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte nur rechtssicher wahrnehmen, wenn ihnen die arbeits- und tarifrechtlichen Grundlagen und arbeitsvertraglichen Zusammenhänge bekannt sind. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung in den Sitzungen des Personalrates und bei Beratung von schwerbehinderten Beschäftigten.

  • Q04-0018
    2 Tage
    Allzuständigkeit der Personalvertretungen in Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Konflikte bei den Sparkassen

    Nach dem Wortlaut des LPersVG bestimmt der Personalrat bei den Sparkassen in allen personellen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit. Diese Bestimmung wird als Allzuständigkeit der Personalvertretung in Rheinland-Pfalz bezeichnet. Inzwischen wurde dem LPersVG durch das Bundesverwaltungsgericht Grenzen der Allzuständigkeit gesetzt, die den Personalvertretungen nicht hinreichend bekannt sind. In dem Seminar werden die Möglichkeiten, als auch die Grenzen in der praktischen Anwendung anhand von Beispielen erklärt.

  • Q04-0002
    3 Stunden
    Barrierefreiheit Schritt für Schritt

    Die rheinland-pfälzischen Sparkassen arbeiten konzentriert daran, den Menschen in ihren Regionen barrierefreien Zugang zu allen Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Schon heute ist ein großer Anteil der Filialen barrierefrei für Menschen mit Behinderung nutzbar. Im nächsten Schritt gilt es, die Mitarbeiter/innen der Sparkassen an das Thema Menschen mit Behinderungen heranzuführen und ihnen Unsicherheiten und Berührungs­ängste zu nehmen.

  • Q04-0001
    1,5 Tage
    Fachtagung für Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter der Sparkassen
    IDTerminTitelDauerOrt
    VA25-0098523.06.2026Save the Date1,5 TageMainz
  • Q04-0007
    2 Tage
    Neu gewählt - was nun?! Teil 2: Auffrischung- und Aufbauseminar - Vertiefung anhand praktischer Anwendungsfälle und aktueller Gerichtsentscheidungen zum Schwerbehindertenrecht

    Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter und ihre StellvertreterInnen nach § 179 Abs. 4, Satz 3 i.V.m. Abs. 8, Satz 1 SGB IX und für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG