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- Q04-00031 Tag
Das Bundesteilhabegesetz - Seminar zur Novellierung des SGB IX und weiteren gesetzlichen Neuerungen
Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde novelliert, eine neue Arbeitsstättenverordnung wurde verabschiedet und das seit Jahren angekündigte Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde beschlossen. Mit den umfangreichen Änderungen im Reha- und Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) sollten auch die seit Jahren angestrebten Verbesserungen im Schwerbehindertenrecht in Angriff genommen werden. Für die betrieblichen Interessenvertretungen, insbesondere für die Schwerbehindertenvertretungen, ergeben sich viele Fragen zur Umsetzung des BTHG, die wir in unserem Seminar gemeinsam beantworten möchten. - Q04-00041 Tag
Wahl der Schwerbehindertenvertretung - damit alles stimmt
Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter/-innen (vereinfachtes Wahlverfahren) - Q04-00052 Tage
Neu gewählt - was nun!? Teil 1: Einführung in die Grundlagen des Schwerbehindertenrechts (Basiswissen)
Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter und ihre StellvertreterInnen nach § 179 Abs. 4, Satz 3 i.V.m. Abs. 8, Satz 1 SGB IX und für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG
ID Termin Dauer Ort VA25-01642 01.12.2026 2 Tage Mainz - Q04-00064 Tage
Neu gewählt - was nun?!
Arbeits- und Orientierungshilfen für Schwerbehindertenvertreter/-innen und ihre Vertretungen sowie Personalratsmitglieder, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers und Personalverantwortliche - Q04-00112 Tage
Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für Personal- und Schwerbehindertenvertretungen - Rechtssichere Anwendung des Arbeitsrechtes, des TVöD-Sparkassen nach dem LPersVG/SGB IX
Personalvertretungen können ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte nur rechtsicher wahrnehmen, wenn ihnen die arbeitsrechtlichen- und tariflichen Grundlagen und rechtlichen Zusammenhänge bekannt sind. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung in den Sitzungen des Personalrates und bei Beratung von schwerbehinderten Beschäftigten
- Q04-00122 Tage
Rechtsichere Wahl einer Schwerbehindertenvertretung bei Sparkassen - Schulung für Wahlvorstände nach dem vereinfachten Wahlverfahren
Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Wahlvorstandsmitglieder zur Wahl der Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen i.S.v. § 177 Abs. 6, Satz 1 SGB IX i.V.m.
§ 41 Abs. 1 und 2 LPersVGID Termin Titel Dauer Ort VA25-01643 09.09.2026 2026 1 Tag Mainz - Q04-00132 Tage
Grund- und Auffrischungsschulung des LPersVG bei Sparkassen
Die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Personalrat wird maßgeblich durch die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz bestimmt. Das Seminar führt in die Rechtsgrundlagen ein und gibt einen sparkassenspezifischen Überblick über Funktion, Aufgaben und Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder. Das Seminar ist für neu gewählte Personalratsmitglieder sowie zur Auffrischung vorhandenen Wissens geeignet.
- Q04-00141 Tag
Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX, aber rechtsicher, verbindlich und messbar für Personalverantwortliche der Sparkassen
Nach der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen im Oktober/November 2022 möchten die gewählten SBV sehr schnell arbeiten und Ergebnisse vorzeigen. Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl ist die gesetzliche Verpflichtung der Sparkasse, eine „verbindliche“ Inklusionsverein-barung nach § 166 SGB IX gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten zu erarbeiten. Wie die Erfahrungen der Praxis immer wieder zeigen, ist die Erstellung einer rechtsicheren, messbaren und verbindlichen Inklusionsverein-barung eine sehr anspruchsvolle und ernstzunehmende Aufgabe. Im Sinne der Verantwortung für schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Sparkassen, wobei die Verhandlungs-partner immer wieder an rechtliche, thematische und formelle Grenzen stoßen.
- Q04-00152 Tage
Konfliktbewältigung im Schwerbehindertenrecht bei den Sparkassen - Wie gehe ich als SB-Vertretung mit Konflikten am Arbeitsplatz um?
- Q04-00162 Tage
Vertiefung und Aktualisierung Arbeits- und Tarifrecht für Personal- und Schwerbehindertenvertreter: Rechtssichere Anwendung des Arbeitsrechtes und des TVöD-Sparkassen nach dem LPersVG/SGB IX
Personalvertreter können ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte nur rechtssicher wahrnehmen, wenn ihnen die arbeits- und tarifrechtlichen Grundlagen und arbeitsvertraglichen Zusammenhänge bekannt sind. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung in den Sitzungen des Personalrates und bei Beratung von schwerbehinderten Beschäftigten.
- Q04-00182 Tage
Allzuständigkeit der Personalvertretungen in Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Konflikte bei den Sparkassen
Nach dem Wortlaut des LPersVG bestimmt der Personalrat bei den Sparkassen in allen personellen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit. Diese Bestimmung wird als Allzuständigkeit der Personalvertretung in Rheinland-Pfalz bezeichnet. Inzwischen wurde dem LPersVG durch das Bundesverwaltungsgericht Grenzen der Allzuständigkeit gesetzt, die den Personalvertretungen nicht hinreichend bekannt sind. In dem Seminar werden die Möglichkeiten, als auch die Grenzen in der praktischen Anwendung anhand von Beispielen erklärt.
- Q04-00023 Stunden
Barrierefreiheit Schritt für Schritt
Die rheinland-pfälzischen Sparkassen arbeiten konzentriert daran, den Menschen in ihren Regionen barrierefreien Zugang zu allen Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Schon heute ist ein großer Anteil der Filialen barrierefrei für Menschen mit Behinderung nutzbar. Im nächsten Schritt gilt es, die Mitarbeiter/innen der Sparkassen an das Thema Menschen mit Behinderungen heranzuführen und ihnen Unsicherheiten und Berührungsängste zu nehmen.
- Q04-00011,5 Tage
Fachtagung für Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter der Sparkassen
ID Termin Titel Dauer Ort VA25-00985 23.06.2026 Save the Date 1,5 Tage Mainz - Q04-00072 Tage
Neu gewählt - was nun?! Teil 2: Auffrischung- und Aufbauseminar - Vertiefung anhand praktischer Anwendungsfälle und aktueller Gerichtsentscheidungen zum Schwerbehindertenrecht
Das Seminar ist eine erforderliche Schulungsveranstaltung für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter und ihre StellvertreterInnen nach § 179 Abs. 4, Satz 3 i.V.m. Abs. 8, Satz 1 SGB IX und für Personalratsmitglieder nach § 41 Abs. 1 LPersVG